AGB

1. Allgemeines

AGBs zum Download


1.1. Die DOCK Ausleihe, getragen vom gemeinnützigen Verein«Dokumentationsstelle Kunst der Region Basel» mit Sitz in Basel, ermöglicht unter der Onlineplattform www.dock-basel.ch/ausleihe die Miete von Kunstwerken zwischen Künstler*innen und Mieter*innen. Sie ist nicht gewinnorientiert und allein bestrebt, einer breiten Öffentlichkeit Kunst leichter zugänglich zu machen.


1.2. Die DOCK Ausleihe selbst ist als Schaltstelle zwischen Künstler*innen und Mieter*innen zu verstehen, sie übernimmt die Vermittlung des Kontakts zwischen Künstler*innen und Mieter*innen.


1.3. Die DOCK Ausleihe schliesst den Vertrag mit den Mieter*innen im Namen und im Auftrag der Künstler*innen ab.


1.4. Die DOCK Ausleihe hat nie Eigentum und ist selbst nie im Besitz der mietbaren Werke. Sämtliche Vereinbarungen gelten zwischen Künstler*innen und Mieter*innen, der Mietvertrag besteht zwischen den Künstler*innen und Mieter*innen.


1.5. Die DOCK Ausleihe übernimmt im Namen und im Auftrag der Künstler*innen die Rechnungsstellung und den Zahlungsverkehr.

2. Kunst mieten

2.1. Die auf der Plattform inserierte Kunst kann nur über die DOCK Ausleihe gemietet werden. Das Eigentum am gemieteten Werk bleibt immer bei den Künstler*innen.


2.2. Abschluss Mietvertrag: Mit der Registrierung und Zustimmung auf der Website mit der Taste «Werk mieten» kommt der Vertrag zwischen Mieter*in und Künstler*in zustande.


2.3. Nach Abschluss des Mietvertrags erhalten die Mieter*innen ein Bestätigungsmail mit weiteren Angaben. Der Mietzins ist innert 10 Tagen zu bezahlen. Nach Eingang des Mietzinses kann direkt mit den Künstler*innen die Abholung organisiert werden.


2.4. Mietdauer und Verlängerung: Die Mindestdauer der Miete beträgt 6 Monate. Die Möglichkeit einer Verlängerung der Mietdauer besteht, nach Absprache und Verfügbarkeit des Werkes. Die Künstler*innen müssen bei einer Verlängerung der Miete einverstanden sein. Eine Mietverlängerung setzt zwingend die Einzahlung der Miete für weitere 6 Monate bis spätestens zu Beginn der Mietperiode voraus.


2.5. Bei vorzeitiger Rückgabe des gemieteten Werks erfolgt keine Rückerstattung oder Anrechnung der bezahlten Miete.


2.6. Rücktritt vom Vertrag: Wird der Mietzins nicht innert Zahlungsfrist bezahlt, behalten sich die Künstler*innen vor, vom Vertrag zurückzutreten.


2.7. Die Weitervermietung oder Weitergabe, Leihe oder sonstige Überlassung des ausgeliehenen Werkes an Drittpersonen ist nicht erlaubt.


2.8. Die Kunstwerke können nur innerhalb der Schweiz gemietet werden. Sie dürfen nicht ins Ausland gebracht werden.

3. Übergabe des Kunstwerkes an die Mieter*innen

3.1. Die Mieter*innen holen das Werk im Atelier der Künstler*innen ab. Das Werk ist persönlich abzuholen und persönlich zurückzubringen. Erfolgt die Abholung durch eine*n Dritte*n, so haftet der/die Mieter*in für diese ab Zeitpunkt der Übergabe (und bis zur persönlichen Rückgabe).


3.2. Mieter*innen und Künstler*innen halten den Zustand des Kunstwerkes auf dem Zustandsbericht schriftlich fest. Allfällige Mängel sind zu vermerken. Der Zustandsbericht ist von beiden Parteien zu unterzeichnen. Die Rückgabe ist ebenfalls zu bestätigen (mittels Quittung oder Vermerk auf dem Zustandsbericht).


3.3. Fehlt ein Zustandsbericht, so ist davon auszugehen, dass das Werk in einem einwandfreien Zustand übergeben worden ist.


3.4. Die Künstler*innen sind verpflichtet, das Kunstwerk transportsicher zu verpacken und eine allfällige Guideline zur Handhabung des Werkes beizulegen.


3.5. Nachträglich entdeckte, versteckte Mängel sind sofort an die Künstler*innen zu melden, spätestens innert drei Tagen.


3.6. Ist ein Werk in beschädigtem Zustand bereits bei der Übergabe, haben die Mieter*innen das Recht, vom Mietvertrag zurückzutreten. Die einbezahlte Miete wird durch die DOCK Ausleihe zurückerstattet.

4. Sorgfältiger Umgang mit dem Werk

4.1. Die Mieter*innen müssen mit dem ausgeliehenen Kunstwerk sorgfältig umgehen und für eine angemessene Umgebung sorgen. Die Aufbewahrung des Werkes unter nicht wohnraumähnlichen Bedingungen wie extreme Temperaturen, extreme Luftfeuchtigkeit, extreme Gerüche und Tabak-Rauch ist nicht erlaubt – hierzu zählen insbesondere folgende Örtlichkeiten: Keller, professionelle Küchen, Raucherräume, Aussenbereiche, Dachböden etc.


4.2. Abbildung, Vervielfältigung, Verwendung oder Werbung mit dem Kunstwerk sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Künstler*innen erlaubt.

5. Rückgabe des Kunstwerkes an die Künstler*innen

5.1. Bei beendetem Mietverhältnis gelten für die Rückgabe des Kunstwerkes die analogen Vorgaben wie bei der Abholung (vgl. Punkt 3.1. - 3.5. oben). Das Kunstwerk ist persönlich zurückzugeben. Ein Abstellen oder Deponieren ohne Aushändigung an die Künstler*innen gilt nicht als Rückgabe.


5.2. Die Mieter*innen sind verpflichtet, das Kunstwerk für den Rücktransport sicher zu verpacken.


5.3. Die Künstler*innen prüfen das Kunstwerk bei Erhalt auf allfällige Mängel und halten dies im Zustandsbericht fest. Allfällige Mängel sind zu dokumentieren (Fotos) und von beiden Seiten festzuhalten (Unterschriften beider Parteien). Die Rückgabe des Kunstwerks ist zu bestätigen (z.B. auf dem Zustandsbericht).


5.4. Nachträglich entdeckte, versteckte Mängel sind umgehend, spätestens innert drei Tagen den Mieter*innen zu melden. Ohne unterschriebene Rückgabebestätigung gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand zurückgegeben.


5.5. Verspätete oder unterlassene Rückgabe: Wird das Werk nach Ablauf der Mietdauer nicht zurückgegeben und auch der Mietvertrag nicht verlängert, so schulden die Mieter*innen den Mietzins für die weitere Mietperiode und allfälligen Schadenersatz gemäss den gesetzlichen Regelungen.

6. Haftung

6.1. Ab Empfang des Kunstwerks bis zur persönlichen Rückgabe der Kunstwerke tragen die Mieter*innen die Verantwortung für das Werk und halten sich an die allfällige Guideline der Künstler*innen.


6.2. Empfohlen wird der Abschluss einer Haftpflichtversicherung, respektive die Erkundigung bei der Versicherung, ob das gemietete Werk im Versicherungsumfang eingeschlossen ist.


6.3. Bei Mängeln, Verspätungen oder anderen Leistungsstörungen sind diese zwischen den Vertragsparteien des Mietvertrages zu regeln. Die DOCK Ausleihe übermittelt die Kontaktdaten beider Parteien des Mietvertrags, falls diese nicht bereits bekannt oder vorhanden sind. Die Parteien verpflichten sich, alle angemessenen Schritte zu ergreifen, um sich gütlich zu einigen.


6.4. Bei Leistungsverhinderungen auf seiten der Künstler*innen (das Kunstwerk ist beschädigt und kann daher nicht übergeben werden, z.B. Ziffer 3.6 oben) können die Mieter*innen vom Vertrag zurücktreten. Allfällige Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.


6.5. Die DOCK Ausleihe übernimmt keine Haftung, dass die Künstler*innen sowie Mieter*innen die einander geschuldeten vertraglichen Pflichten erfüllen und/oder die von ihnen gemachten Angaben, einschliesslich der Identität, richtig und vollständig sind. Dies ist das Risiko der Vertragsparteien des Mietvertrages.

7. Nichteinhalten der Vertragspflichten

7.1. Bestehen Anhaltspunkte, dass die Mieter*innen und Künstler*innen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter (inklusive Rechte von anderen Nutzer*innen) oder Bestimmungen des Vertragsverhältnisses zwischen der DOCK Ausleihe und den Vertragsparteien verletzen, kann die DOCK Ausleihe folgende Massnahmen nach eigenem freien Ermessen ergreifen:

Verwarnung, vorübergehende Sperrung oder endgültiger Ausschluss der Vertragsparteien.


7.2. Bestehen Anhaltspunkte, dass die Mieter*innen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder Bestimmungen des Vertragsverhältnisses zwischen den Künstler*innen und Mieter*innen verletzen, können die Künstler*innen die Auflösung des Mietverhältnisses verlangen (ausserordentliche, fristlose Kündigung).

8. Kunst kaufen

8.1. Wünschen die Mieter*innen nach einer erfolgreichen Miete den Kauf des Werkes, ist dies via DOCK Ausleihe abzuwickeln. Die Mieter*innen wenden sich mit einer Kaufanfrage per Mail an ausleihe@dock-basel.ch. Der bisher bezahlte Mietzins von 6 Monaten, maximal aber 20% des Gesamtpreises, wird vom Kaufpreis abgezogen.


8.2. Falls auf der Mietplattform ein Werk entdeckt wird, das sofort gekauft werden will, kann per Mail via ausleihe@dock-basel.ch eine Kaufanfrage gesendet werden.

9. Schutz der Urheber- und Markenrechte

9.1. Die Vertragsparteien nehmen zur Kenntnis, dass sämtliche Elemente der DOCK Ausleihe, etwa Text- und Bildmaterial, urheber- und/oder markenrechtlich geschützt sind und ausschliesslich zum privaten Gebrauch heruntergeladen werden dürfen. Insbesondere dürfen diese Elemente von den Vertragsparteien nicht zu kommerziellen Zwecken verbreitet, kopiert, gesendet, geändert oder in anderer Weise genutzt werden.

Davon ausgenommen sind Bild und Textmaterial auf der DOCK Ausleihe (zB. Bilder der zu vermieteten Werke) welche die DOCK Ausleihe für Werbezwecke (zB. Social Media, Inserate etc.) verwenden kann.

10. Haftungsausschluss

10.1. Die DOCK Ausleihe übernimmt für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte keine Gewähr. Auch wird keine Gewähr dafür übernommen, dass die Webseite fehlerlos und frei von schädlichen Bestandteilen (z.B. Viren) ist. Sie kann Links zu Webseiten von Dritten enthalten, auf deren Inhalte sie keinen Einfluss hat. Auch für diese fremden Inhalte übernimmt sie keine Gewähr.


10.2. Trotz grösstmöglicher Sorgfalt kann die DOCK Ausleihe nicht garantieren, dass die abgebildeten Kunstwerke nicht vom Original abweichen, insbesondere was die Farbgebung betrifft.


10.3. Die DOCK Ausleihe kann die Identität der Mieter*innen nicht mit Sicherheit feststellen und daher nicht garantieren, dass die Mieter*innen ihre tatsächliche Identität bekannt geben. Entsprechend haben sich alle Künstler*innen von der Identität der Mieter*innen selbst zu überzeugen.


10.4. Die DOCK Ausleihe ist bemüht, möglichst konstant verfügbar zu sein. Die Vertragsparteien erkennen jedoch an, dass eine 100%ige Verfügbarkeit nicht möglich ist und sie keinen Anspruch darauf erheben können.

11. Anwendbarkeit der AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der DOCK Ausleihe sind integraler Bestandteil des Mietvertrages zwischen den Künstler*innen und Mieter*innen und regeln auch das Verhältnis zu der DOCK-Ausleihe.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Der Mietvertrag (inkl. AGB) sowie die übrigen Regelungen unterstehen schweizerischem Recht. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich die Zuständigkeit der Gerichte in Basel-Stadt für allfällige Streitigkeiten.


Stand: 01. Februar 2022